AGB & rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KT Wärmesysteme AG · Version 2026/1 · Stand 05.06.2026. Die Webfassung ist lesbar gegliedert, die PDF-Version bleibt als unveränderbare Dokumentfassung verfügbar.

2026/1 Version
05.06.2026 Stand
Schweiz Geltungsbereich
Orientierung

Kompakt gegliedert.

Die Bedingungen decken den gesamten Projektablauf ab: von Offerte und Auftrag über Preise, Zahlung, Lieferung und Montage bis zu Gewährleistung, Service, Daten und Gerichtsstand.

01

Auftrag und Leistung

Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Leistungsumfang und bauseitige Voraussetzungen.

02

Preise und Abwicklung

Preise, Zahlung, Termine, Versand, Transport, Nutzen- und Gefahrübergang.

03

Qualität und Verantwortung

Prüfung, Abnahme, Gewährleistung, Garantie, Wartung, Haftung und digitale Leistungen.

Volltext

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KT Wärmesysteme AG · Version 2026/1 · Stand 05.06.2026

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der KT Wärmesysteme AG («KT»), insbesondere für Beratung, Projektunterstützung, Verkauf, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur, Service, Ersatzteile, Zubehör sowie digitale oder fernunterstützte Leistungen im Bereich Kälte-, Klima- und Wärmeanlagen, Wärmepumpen und zugehöriger Systeme.

1.2 Sie gelten gegenüber Kunden, Bestellern, Käufern, Bauherren, Installationspartnern und sonstigen Vertragspartnern («Kunde») in der Schweiz; Leistungen ausserhalb der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein erfolgen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

1.3 Mit Bestellung, Auftragserteilung, Annahme einer Offerte, Unterzeichnung eines Vertrags, Bezug einer Lieferung oder Inanspruchnahme einer Leistung anerkennt der Kunde diese AGB als Vertragsbestandteil.

1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen, die Offerte und die Auftragsbestätigung von KT gehen diesen AGB vor. Allgemeine Einkaufs-, Vertrags- oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn KT sie schriftlich ausdrücklich akzeptiert.

1.5 SIA-Normen, besondere Bau-, Werk- oder Branchenbedingungen sowie kundenseitige Pflichtenhefte gelten nur, soweit sie schriftlich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

2. Offerten, Auftragsbestätigung und Vertragsabschluss

2.1 Offerten von KT sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig und bleiben bis zur schriftlichen Annahme freibleibend. Zwischenverkauf, technische Änderungen, Lieferfähigkeit der Vorlieferanten sowie offensichtliche Irrtümer bleiben vorbehalten.

2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von KT, durch gegenseitige Unterzeichnung, durch Lieferung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Für Umfang, Ausführung, technische Spezifikation, Termine und Preise ist die Auftragsbestätigung von KT massgebend. Einwendungen des Kunden sind innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen; bei kurzfristigen Lieferungen oder Einsätzen innert 2 Arbeitstagen.

2.4 Materialien, Dienstleistungen, Nebenarbeiten, Dokumentationen, Bewilligungen, Schulungen, Programmierungen, Reisen, Wartezeiten oder Prüfungen, die nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden zusätzlich verrechnet.

3. Leistungsumfang und bauseitige Voraussetzungen

3.1 KT schuldet ausschliesslich die ausdrücklich vereinbarten Lieferungen und Leistungen. Eine Gesamtverantwortung für Planung, Hydraulik, Statik, Elektrik, Gebäudehülle, Brandschutz, Schallschutz, Bewilligungen oder Drittgewerke besteht nur, wenn sie schriftlich übernommen wurde.

3.2 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung notwendigen Informationen, Pläne, Schnittstellen, Zutritte, Bewilligungen, Ansprechpartner, Freigaben, Arbeitsflächen, Lagerplätze, Hebe- und Transportmöglichkeiten, Strom, Wasser, Entwässerung, Internet-/Mobilfunkverbindungen sowie sichere Arbeitsbedingungen bereit.

3.3 Bauseitige Arbeiten wie Fundamente, Kernbohrungen, Durchbrüche, Abdichtungen, Gerüste, Kran, Elektroanschlüsse, Netzwerkinfrastruktur, Entsorgung, Brandschutzmassnahmen, hydraulischer Abgleich oder Fremdprogrammierungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.4 Verzögerungen, Mehraufwand, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Stillstände, die auf unvollständige Angaben, fehlende Bauseitigkeit, verspätete Freigaben, unzugängliche Baustellen oder Leistungen Dritter zurückzuführen sind, werden in Regie verrechnet und verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4. Preise, Preisänderungen und Steuern

4.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, Abgaben, Gebühren, Transport, Verpackung, Versicherung, Montage, Inbetriebnahme, Entsorgung und Nebenkosten.

4.2 Preislisten, Katalogpreise und unverbindliche Richtpreise können jederzeit angepasst werden. Bestätigte Preise gelten für den bestätigten Leistungsumfang; Änderungen des Kunden, behördliche Auflagen, Material- oder Lieferantenänderungen, Währungs- und Frachtkostenschwankungen sowie nachträgliche technische Anpassungen können Mehrkosten auslösen.

4.3 Regiearbeiten werden nach den gültigen Stunden-, Reise-, Fahrzeug-, Pikett- und Zuschlagsansätzen von KT verrechnet. Angebrochene Arbeits- und Reisezeiten können gemäss Ansatzblatt oder Offerte gerundet werden.

4.4 Technische Angaben, Auslegungen, Leistungsdaten, Schallwerte, Energiekennzahlen und Verbrauchsangaben beruhen auf den angegebenen Randbedingungen. Ändern sich diese, kann sich die Leistung, Wirtschaftlichkeit oder Geräuschsituation verändern.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.2 Bei Aufträgen ab CHF 30’000 exkl. MWST kann KT, sofern nicht anders vereinbart, folgende Teilzahlungen verlangen: 30 % bei Auftragsbestätigung, 60 % bei Lieferung bzw. Bereitstellung zur Montage und 10 % nach Inbetriebnahme oder, falls diese aus Gründen des Kunden nicht möglich ist, nach Leistungsbereitschaft von KT.

5.3 Bei Sonderanfertigungen, Importwaren, projektbezogenen Bestellungen, knapper Lieferfähigkeit oder erhöhtem Ausfallrisiko kann KT eine Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Zahlung vor Bestellung beim Vorlieferanten verlangen.

5.4 Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Gegenforderungen oder Gutschriften nur zurückbehalten oder verrechnen, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von KT schriftlich anerkannt sind. Bei unwesentlichen Mängeln ist höchstens ein angemessener Teil zurückzubehalten.

5.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszins von 5 % p.a. sowie Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten. KT kann weitere Lieferungen und Leistungen zurückhalten, Termine verschieben, Aufträge sistieren oder nur gegen Vorauszahlung weiterarbeiten.

6. Liefertermine und Ausführungsfristen

6.1 Liefer- und Ausführungstermine werden nach bestem Wissen angegeben. Sie sind nur verbindlich, wenn sie von KT ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden.

6.2 Termine setzen die rechtzeitige Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen, die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden, termingerechte Zahlungen sowie die Lieferfähigkeit der Vorlieferanten voraus.

6.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Transportproblemen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, behördlichen Massnahmen, Wetter, Krankheit, Unfall, Cybervorfällen oder Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von KT verlängern die Fristen angemessen.

6.4 Teil- und Vorablieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Nimmt der Kunde eine bestellte Ware oder Leistung nicht termingerecht ab, kann KT die Ware einlagern, die Kosten verrechnen und Rechnung stellen.

7. Versand, Transport und Verpackung

7.1 KT wählt Versandart, Verpackung und Transportmittel nach pflichtgemässem Ermessen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

7.2 Transport-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Kran-, Hebe-, Ablade- und Sonderkosten werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

7.3 Der Kunde stellt sicher, dass Zufahrt, Abladeort, Lagerplatz und Transportwege geeignet, tragfähig, frei und sicher sind. Mehrkosten wegen erschwerter Zufahrt, Wartezeiten, Expresslieferungen oder Sonderwünschen trägt der Kunde.

7.4 Transportschäden, Fehlmengen oder äusserlich erkennbare Verpackungsschäden sind sofort bei Übergabe auf dem Lieferschein oder Frachtpapier zu vermerken, fotografisch zu dokumentieren und KT unverzüglich schriftlich zu melden.

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

8.1 Bei Lieferung ohne Montage gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer, mit Abholung, mit Ablieferung am vereinbarten Ort oder mit Annahmeverzug des Kunden auf den Kunden über.

8.2 Bei Lieferung mit Montage gehen Nutzen und Gefahr für gelieferte Waren spätestens mit Einbringung auf die Baustelle bzw. Übergabe an den Kunden über; für Montageleistungen mit Abnahme, Inbetriebnahme oder Ingebrauchnahme.

8.3 Der Kunde ist ab Gefahrübergang für sachgemässe Lagerung, Schutz vor Witterung, Frost, Feuchtigkeit, Verschmutzung, Diebstahl und Beschädigung verantwortlich.

9. Montage, Inbetriebnahme und Serviceeinsätze

9.1 Montage-, Inbetriebnahme- und Serviceeinsätze erfolgen nach Terminvereinbarung und setzen voraus, dass die Anlage sowie alle bauseitigen und Drittleistungen einsatzbereit, zugänglich, sicher und vollständig vorbereitet sind.

9.2 Kann ein Einsatz aus Gründen, die nicht von KT zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, werden Anfahrt, Wartezeit, Mehraufwand und erneute Terminierung verrechnet.

9.3 Inbetriebnahmen bestätigen die Funktionsbereitschaft unter den vorgefundenen Randbedingungen. Sie ersetzen keine vollständige Fachplanung, keine behördliche Abnahme und keine Verantwortung des Kunden oder seiner Planer, Installateure und Betreiber für das Gesamtsystem.

9.4 Digitale Serviceberichte, elektronische Unterschriften, Fotos, Messwerte, Logdaten und per E-Mail bestätigte Protokolle gelten als zulässige Dokumentation der erbrachten Leistung.

10. Technische Unterlagen, Zeichnungen und geistiges Eigentum

10.1 Zeichnungen, Schemata, Auslegungen, Berechnungen, Softwarestände, Parameterlisten, Schulungsunterlagen, Bilder, Texte und sonstige Dokumente von KT bleiben geistiges Eigentum von KT oder ihrer Vorlieferanten.

10.2 Der Kunde darf diese Unterlagen nur für das vereinbarte Projekt verwenden. Weitergabe, Veröffentlichung, Änderung, Nachbau, Nutzung in Ausschreibungen oder Verwendung für Drittprojekte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KT zulässig.

10.3 Kataloge, Abbildungen, Massangaben, technische Daten und Leistungswerte sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Konstruktions-, Produkt- und Softwareänderungen bleiben vorbehalten, sofern Funktion und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

11. Änderungen, Annullierungen und Rücktritt

11.1 Änderungen des Kunden nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung von KT. Daraus entstehende Mehr- oder Minderkosten, Terminverschiebungen, Umplanungen und Bestelländerungen werden separat geregelt.

11.2 Annullierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von KT möglich. Der Kunde trägt die bis dahin entstandenen Kosten, interne und externe Aufwendungen, Stornogebühren, bereits bestellte Waren, Sonderanfertigungen sowie entgangenen Deckungsbeitrag, soweit gesetzlich zulässig.

11.3 Spezialbestellungen, projektbezogene Importwaren, kundenspezifische Anfertigungen, bereits montierte, geöffnete, konfigurierte oder elektrisch/hydraulisch angeschlossene Ware können grundsätzlich nicht annulliert oder zurückgenommen werden.

12. Prüfung, Abnahme und Mängelrüge

12.1 Der Kunde prüft Lieferungen und Leistungen unmittelbar nach Erhalt, Übergabe, Montage oder Inbetriebnahme. Offensichtliche Abweichungen sind ohne Verzug schriftlich zu melden.

12.2 Bei Lieferungen und Transportschäden gelten zusätzlich die Pflichten gemäss Ziff. 7.4. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Lieferung bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.3 Werk-, Montage- und Serviceleistungen gelten als abgenommen, wenn eine gemeinsame Abnahme erfolgt, der Kunde die Leistung nutzt, die Inbetriebnahme unterzeichnet oder eine Abnahme aus Gründen des Kunden nicht innert angemessener Frist stattfindet.

12.4 Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung schriftlich und mit nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen. Für unbewegliche Werke sowie für bewegliche Werke, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen, gelten zwingende gesetzliche Mindestfristen; eine kürzere Rügefrist wird für diese Fälle nicht vereinbart.

12.5 Mängelrügen müssen den Mangel konkret beschreiben, Fotos, Messwerte oder sonstige Nachweise enthalten und KT Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung geben. Eine Mängelrüge hebt Zahlungsfristen nicht auf; vorbehalten bleibt ein angemessener Rückbehalt bei erheblichen und berechtigten Mängeln.

13. Gewährleistung und Garantie

13.1 KT gewährleistet, dass ihre Lieferungen und Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. der Abnahme die schriftlich vereinbarten Eigenschaften aufweisen und fachgerecht erbracht sind.

13.2 Für Handelswaren, Geräte und Komponenten gelten vorrangig die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten, soweit diese dem Kunden weitergegeben werden können und gesetzlich zulässig sind.

13.3 Soweit nichts anderes vereinbart und soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Garantie für durch KT gelieferte neue Geräte und Komponenten 24 Monate ab Lieferung bzw. ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 27 Monate ab Lieferung. Für Ersatzteile beträgt sie 12 Monate ab Lieferung.

13.4 Für durch KT erbrachte Werk-, Montage-, Service- und Inbetriebnahmeleistungen gelten die vereinbarten und gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Längere oder nicht verkürzbare gesetzliche Rüge-, Nachbesserungs- und Verjährungsfristen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

13.5 Die Gewährleistung setzt voraus, dass die Anlage sachgemäss geplant, montiert, betrieben und gewartet wird, die Betriebsbedingungen eingehalten werden und KT rechtzeitig informiert sowie zur Prüfung beigezogen wird.

14. Gewährleistungsleistungen

14.1 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge entscheidet KT nach eigenem Ermessen, ob der Mangel durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Austausch mangelhafter Teile, Gutschrift oder eine andere angemessene Massnahme behoben wird.

14.2 Ersetzte Teile gehen, soweit gesetzlich zulässig, in das Eigentum von KT oder des Herstellers über. Reparatur oder Ersatz verlängern die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht; für ersetzte Teile gilt jedoch die gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Rest- oder Ersatzteilfrist.

14.3 Weitergehende Ansprüche wie Wandelung, Minderung, Aus- und Einbaukosten, Fehlersuchkosten, Betriebsunterbruch, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Folgeschäden, Wasser-, Umwelt- oder Sachfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.4 Nimmt der Kunde ohne Zustimmung von KT Änderungen, Reparaturen, Eingriffe, Parametrierungen oder Ersatzteilwechsel vor oder lässt solche durch Dritte vornehmen, kann die Gewährleistung entfallen, soweit der Mangel damit zusammenhängt.

15. Ausschluss der Gewährleistung / Garantie

15.1 Ausgeschlossen sind Mängel und Schäden durch unsachgemässe Planung, Montage, Bedienung, Wartung, Lagerung, Transport, Fremdeingriffe, nicht freigegebene Komponenten, nicht eingehaltene technische Richtlinien, fehlende Inbetriebnahme, fehlende Wartung oder Betrieb ausserhalb der Spezifikation.

15.2 Ausgeschlossen sind Verschleissteile, Betriebsstoffe, Filter, Dichtungen, Sicherungen, Batterien, Kältemittel, Wärmeträger, Opferanoden, Düsen, Ventile, Pumpenverschleiss, Software- oder Cloudänderungen von Drittanbietern sowie normale Alterung, Verschmutzung, Verkalkung und Korrosion.

15.3 Ausgeschlossen sind Schäden durch ungeeignete Wasser-, Sole-, Luft- oder Stromqualität, Frost, Sauerstoffeintrag, Schlamm, Magnetit, aggressive Medien, Über- oder Unterdruck, Überspannung, fehlende Absicherung, hydraulische Fehlfunktionen, unzureichenden Durchfluss, mangelhafte Entlüftung oder bauseitige Mängel.

15.4 Ausgeschlossen sind Schäden durch höhere Gewalt, Feuer, Wasser, Sturm, Hagel, Blitz, Vandalismus, Tiere, Baustellenstaub, Chemikalien, behördliche Massnahmen, Drittanlagen, Netzwerk-/Mobilfunkausfälle oder sonstige Einwirkungen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von KT.

16. Wartung, Betrieb und Betreiberpflichten

16.1 Der Kunde ist für sachgemässen Betrieb, regelmässige Kontrolle, vorgeschriebene Wartung, Reinigung, Frostschutz, Wasserqualität, Protokollierung, Einhaltung von Betriebsanleitungen und rechtzeitige Störungsmeldung verantwortlich.

16.2 Wartungsverträge, Pikettleistungen, periodische Kontrollen, gesetzliche Prüfungen, Kältemittelkontrollen, Softwarepflege und Fernüberwachung sind separate Leistungen und nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

16.3 Unterlassene Wartung, fehlende Betriebsdaten, manipulierte Parameter oder Betrieb trotz erkennbarer Störung können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche reduzieren oder ausschliessen, soweit der Schaden dadurch verursacht oder vergrössert wurde.

17. Produkthaftung, Sicherheit und Drittprodukte

17.1 Zwingende Ansprüche nach dem Produktehaftpflichtgesetz und anderen zwingenden Sicherheitsvorschriften bleiben vorbehalten.

17.2 Soweit KT nicht Herstellerin ist, unterstützt KT den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Identifikation von Hersteller, Importeur oder Vorlieferant. Eigene Haftung von KT wegen fehlerhafter Installation, Beratung, Veränderung oder Konfiguration bleibt nach den gesetzlichen Regeln vorbehalten.

17.3 Der Kunde darf Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen nicht überbrücken oder verändern. Warnungen, Betriebsanleitungen, Wartungsvorgaben und behördliche Vorschriften sind einzuhalten.

18. Haftungsbeschränkung

18.1 KT haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von KT verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet KT nur für direkte Schäden und höchstens bis zum Auftragswert der betroffenen Leistung bzw. bis zur verfügbaren Versicherungsdeckung, soweit gesetzlich zulässig.

18.2 Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere Betriebsunterbruch, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Mehrenergieverbrauch, Vertragsstrafen Dritter, Komforteinbussen, Mietzinsausfälle, Wasser-, Umwelt- und Gebäudefolgeschäden.

18.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit, zwingender Produktehaftung oder soweit das Gesetz eine Beschränkung nicht zulässt.

19. Digitale Leistungen, Fernzugriff und Daten

19.1 Digitale Dienste, Cloudanbindungen, Router, Apps, Portale, Fernwartung, Monitoring und Schnittstellen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Verfügbarkeit, Funktionen und Lebensdauer von Drittplattformen, Mobilfunknetzen, WLAN, Internet, APIs und Hersteller-Clouds werden von KT nicht garantiert.

19.2 Der Kunde stellt notwendige Zugänge, Passwörter, SIM-Karten, Netzabdeckung, Datenschutzfreigaben und Einwilligungen bereit und informiert KT über sicherheitsrelevante Vorgaben. Fernzugriffe dürfen zu Service-, Diagnose-, Update- und Supportzwecken protokolliert werden.

19.3 Mess-, Betriebs-, Störungs- und Logdaten dürfen zur Vertragserfüllung, Fehleranalyse, Optimierung, Dokumentation und Nachweisführung bearbeitet werden. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

20. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

20.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Auftrag im Eigentum von KT, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig und wirksam ist.

20.2 Der Kunde ermächtigt KT, einen Eigentumsvorbehalt oder gleichwertige Sicherheiten eintragen zu lassen, soweit dies rechtlich erforderlich oder zweckmässig ist. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Ware nicht verpfänden, sicherungsübereignen oder ohne Zustimmung von KT entfernen.

21. Rücknahme von Waren

21.1 Eine Rücknahme von Waren erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von KT. Rücknahmefähig sind grundsätzlich nur unbenutzte, unbeschädigte, fabrikneue Standardwaren in Originalverpackung und aus aktuellem Lieferprogramm.

21.2 Gutschriften werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit offenen Forderungen verrechnet und nicht ausbezahlt. Der Gutschriftswert beträgt maximal 80 % des Netto-Warenwerts; Prüf-, Transport-, Verpackungs-, Wiedereinlagerungs-, Instandstellungs- und Stornokosten werden abgezogen.

21.3 Sonderanfertigungen, projektbezogene Importwaren, geöffnete elektrische/elektronische Komponenten, konfigurierte Ware, Kältemittel, Flüssigkeiten, Verbrauchsmaterial, montierte oder beschädigte Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

22. Vertraulichkeit und Referenzen

22.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche technische, kaufmännische und personenbezogene Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.

22.2 KT darf Projektinformationen nur anonymisiert oder mit Zustimmung des Kunden als Referenz verwenden, soweit keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

23. Schlussbestimmungen, Recht und Gerichtsstand

23.1 Diese AGB gelten ab Publikation bzw. ab Verweis in Offerte, Auftragsbestätigung oder Vertrag bis auf Widerruf. KT kann die AGB für künftige Geschäfte anpassen.

23.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

23.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und, soweit zulässig, des UN-Kaufrechts.

23.4 Gerichtsstand ist der Sitz der KT Wärmesysteme AG, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht. KT ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.